Um aus der Vergangenheit zu lernen, ist es wichtig, sich mit ihr zu beschäftigen. Aus diesem Grund liefert der Jahresabschluss - mit den für Sie wichtigsten
Kennzahlen und in verständlicher Form erläutert - nicht nur ein aufschlussreiches Bild für Unternehmer, Finanzamt, Banken und Gesellschafter, sondern lässt Sie gelassener und gezielter die
Zukunft gestalten.
- Erstellung von Jahresabschlüssen unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften einschließlich
Erstellung des Anlagenverzeichnisses
- Aufgrund des Bilanzmodernisierungsgesetzes (Bilmog) erfolgt die Erstellung einer Handelsbilanz und einer
davon abweichenden Steuerbilanz
- Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen für Personengesellschaften
- Erstellung eines Anhangs und Lageberichts bei Kapitalgesellschaften
- Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger, soweit Offenlegungspflicht besteht